BAföG: Leistungsabhängiger Teilerlass
Mal ein kurzer Hinweis für alle ehemaligen BAföG-Empfänger, denen die Rückzahlung noch bevorsteht: Wenn ihr den Bescheid mit den Details der Rückzahlung bekommt, lest auch die Details, und zwar gleich. Es gibt eine nette Sache namens „Leistungsabhängiger Teilerlass“, die sich wirklich lohnt. Dieser sperrige Begriff bedeutet, dass man 25% erlassen bekommt, wenn man zu den 30 besten Prozent seines Jahrgangs gehörte und die letzte Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt hat … Weiterlesen