BAföG: Leistungsabhängiger Teilerlass

Mal ein kurzer Hinweis für alle ehemaligen BAföG-Empfänger, denen die Rückzahlung noch bevorsteht: Wenn ihr den Bescheid mit den Details der Rückzahlung bekommt, lest auch die Details, und zwar gleich. Es gibt eine nette Sache namens „Leistungsabhängiger Teilerlass“, die sich wirklich lohnt. Dieser sperrige Begriff bedeutet, dass man 25% erlassen bekommt, wenn man zu den 30 besten Prozent seines Jahrgangs gehörte und die letzte Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt hat (20% innerhalb eines halben und 15% innerhalb eines Jahres nach Ende der Regelstudienzeit). Je nachdem, wie viel BAföG man bekommen hat, kann das eine Menge Geld sein.

Der Clou dabei ist: Obwohl die Prüfungsergebnisse, anhand derer das Bundesverwaltungsamt bestimmt, wer diesen Nachlass bekommt, von der Uni weitergeleitet werden, muss man ihn trotzdem extra beantragen, und man muss ihn innerhalb einer recht knappen Frist von vier Wochen beantragen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, aber sicher wäre es ein bürokratisch nicht zu bewältigender Aufwand, wenn das Prüfungsamt gleich auch noch das Datum der letzten Prüfung mit melden würde und der Nachlass im Bescheid schon eingerechnet wäre. 😉

Woher man weiß, ob man zu den Top-30 seines Jahrgangs gehört? Kann man eigentlich nicht wissen, es sei denn man hat das Studium besonders gut oder besonders schlecht abgeschlossen. Aber das muss dann das Bundesverwaltungsamt in seinen Daten nachschlagen. Der Aufwand dieses Antrags hält sich jedenfalls in Grenzen und man kann potentiell viel Geld sparen. Einfach online den Antrag stellen, wenn die Chance auch nur ungefähr gegeben ist, dass ihr dazu gehört, und dann die Kopie des Abschlusszeugnisses per Post schicken. In meinem Fall hat das immerhin mehrere hundert Euro gespart, aber ich hatte damals mit der Diplomarbeit auch etwas getrödelt (vier Wochen später verteidigt und es wären schon nur noch 15% gewesen). 😉

Ach ja, ich schreibe das hier nur als Erfahrungsbericht von jemandem, der Briefe, welche erst in sechs Monaten aktuell werden, auch gerne mal im ewigen ToDo-Stapel verschwinden lässt. Hätte die Frist auch fast ungenutzt verstreichen lassen, wenn ein netter Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes meine E-Mail-Anfrage nicht gleich als Antrag gewertet hätte. Soll also ein Tip sein für alle, denen das noch bevorsteht (Grüße nach Leipzig, Stuttgart, Ulm und in die Schweiz *g*). Obiges gibt allerdings nur die aktuelle Lage wieder (die Details ändern sich ja doch alle paar Jahre mal) und soll natürlich keine Rechtsberatung darstellen. Kleingedrucktes müsst ihr selber lesen, aber achtet auf die Fristen dabei! 🙂

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7 Gedanken zu „BAföG: Leistungsabhängiger Teilerlass

  1. Wenn man zu den Schlechteren oder Abbrechern gehört, kann man auch ’ne Menge sparen, indem man ‚alles‘ auf einmal sofort zurückzahlt. Hat bei mir 2000 weniger ausgemacht.

  2. Das geht in jedem Fall und die Rabatte lassen sich erfreulicherweise kombinieren: Erst wird die Summe leistungsabhängig reduziert und wenn man diese neue Summe auf einen Schlag zurückzahlt, kriegt man den Nachlass dafür auch noch. 😉 Alles in allem sorgt das dafür, dass ich das BAföG demnächst komplett los bin.

  3. Stimmt alles
    + Rabatt für leibliche Kinder gibt es auch noch 😉
    + Behinderungen, Pflege von Angehörigen und besondere Härtefälle ermöglichen weitere Rabatte

    Besonders bei hohen Beträgen sollte die ‚Alles auf einmal‘-Zahlung erst zum angegebenen Termin erfolgen, da sonst gute Zinsen verloren gehen können. Für ein halbes Jahr gibt es bei 10K Euro ca. 200-300€ zu verdienen.

    Wer nicht alles auf einmal zahlen kann, sollte sich auf jeden Fall mit seiner Hausbank oder besser noch mit seinem Arbeitgeber besprechen. Die Zinsen für den (Arbeitgeber-)Kredit sind meist geringer, als der Rabatt für die ‚Alles auf einmal‘-Zahlung. Aber: Der Gläubiger fordert weiter, auch wenn man nach einem Jobverlust nicht mehr zahlen kann.

    VG aus dem sonnigen Ulm,

    Nico.

  4. Super Info!

    Man kann den Antrag auf Teilerass (aufgrund von Leistung oder schnellem Studium) also erst stellen, wenn der Bescheid mit der endgültigen Darlehensschuld eintrifft, richtig?

    Es geht hier also nicht um den letzten BAföG-Bescheid während des Studiums (mit Info über Bewilligungszeitraum und darin ausgezahltes monatliches BAföG, etc.), sondern tatsächlich erst um den, der nach ca. 5 Jahren kommt?

    Früher kann man den Antrag also auch nicht stellen, um sicher zu sein die Frist nicht zu verpassen?

    Viele Grüße,

    Kamil

  5. Stimmt, den Antrag kannst Du erst stellen, wenn die Rückzahlung ansteht. Habe ich jedenfalls so verstanden. Du kannst auf jeden Fall mal kurz vorher nachfragen, eventuell kommt der Rückzahlungsbescheid dann ja etwas früher.

  6. Hallo,

    wisst ihr denn, welches Datum fürdie Frist entscheidend ist? Das Datum, welches auf dem Rückzahlungbsbescheid steht, oder das Datum an dem es mir zugegangen ist?

  7. Das auf dem Bescheid, würde ich vermuten, aber das sollte sich ja auch nur um wenige Tage unterscheiden. Behörden gehen doch sowieso davon aus, dass ein Schreiben ein, zwei Tage nach dem Abschicken zugegangen ist. Inwieweit man mit Begründungen wie einem sechswöchigen Urlaub beim Überschreiten der Frist weiterkommt, weiß ich nicht. 😉

    Davon abgesehen: Das ist hier natürlich keine Rechtsberatung und ich habe im Moment nicht mal die Muße, das Schreiben aus dem Ordner hervorzukramen. Alles in allem kein Grund zur Panik. Der Blogbeitrag sollte nur darauf hinweisen, dass es sich lohnt, diesen Brief sofort zu lesen, wenn man ihn kriegt, und ihn nicht in einem TODO-Stapel versacken zu lassen.

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So, noch mal kurz drüber schauen und dann nichts wie ab damit. Vielen Dank fürs Kommentieren! :-)